Schmetterlinge züchten
Wenn Sie Schmetterlinge an einer Schule züchten möchten, schauen Sie auch unter "Schmetterlinge in der Schule!" und "Das Kleine Nachtpfauenauge-unser Haustier".
Rechtliche Hinweise Die Hinweise zur rechtlichen Lage wurden nach bestem Wissen erstellt, dennoch weisen wir darauf hin, dass sich Rechtvorschriften ändern können und auch unterschiedliche Interpretationen der Rechtslage möglich sind. Im Zweifelsfall raten wir dazu, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Eier oder Raupen für die Schmetterlingszucht kann man aus verschiedenen Quellen erhalten: 1. Man sammelt sie aus der freien Natur (rechtlich mit den größten Hindernissen verbunden, s. u.), 2. man kauft einheimische Tiere von einem Züchter (diese Tiere stammen nicht aus der freien Natur, rechtlich weniger bedenklich) oder 3. man kauft gezüchtete exotische Tiere (rechtlich weitgehend unbedenklich, solange es sich nicht um weltweit geschützte Arten handelt und man diese Tiere nicht hier in die freie Natur entlässt). Generell ist aus rechtlichen Gründen davon abzuraten, mit gezüchteten Tieren als Privatperson Handel zu treiben. Zumindest sollte man hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde beantragen oder die Sache gleich erfahrenen und anerkannten Züchtern überlassen. Tiere aus der freien Natur Für einheimische Tiere aus der freien Natur regelt das „Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege“ (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) vom 01. März 2010 in seinen Paragraphen 44 („Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten“) und 45 („Ausnahmen“), welche Tier- und Pflanzenarten der Natur nicht entnommen werden dürfen. Nach § 44 ist es verboten, „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn-, oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“, zudem ist es verboten „Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, ... oder zu be- und verarbeiten (Besitzverbot)“. In begründeten Einzelfällen (z.B. für Forschungszwecke) kann (in NRW) die zuständige Untere Landschaftsbehörde nach § 45 BNatSchG Ausnahmegenehmigungen erteilen. Für Nordrhein-Westfalen gelten zudem die Bestimmungen des Landschaftsgesetzes NRW (LG NRW). Hier heißt es in § 61: „Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten“. Dies deckt sich weitgehend mit den Vorschriften des BNatSchG. Möchte man Schmetterlinge der Natur entnehmen und züchten, muss somit zuerst geklärt werden, ob es sich um eine im Sinne des BNatSchG geschützte Art handelt, deren Zucht für den privaten Naturfreund gesetzlich untersagt ist. Da man in der Regel die entsprechenden Gesetzeswerke nicht zur Hand hat, kann hier eine Internetrecherche helfen. Unter WISIA Online (Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz, Artenschutzdatenbank des Bundesamt für Naturschutz) wählt man den Link „Recherche“ an. In dem neuen Fenster wählt man die Gruppe „Schmetterlinge“ aus. Als „Suchbegriff (Artname)“ gibt man (möglichst den wissenschaftlichen) Gattungs- und / oder Artnamen ein (es genügen auch Teile der Artnamen) und startet die Suche. Erhält man einen Treffer, so ist diese Falterart besonders geschützt und darf deshalb nicht gezüchtet werden. Erhält man keinen Treffer, so ist die Schmetterlingsart momentan nicht besonders geschützt (oder man hat den Namen falsch geschrieben!). |
Geeignete Schmetterlingsarten aus der Natur Beispiele für bekannte, zur Zeit nicht besonders geschützte Schmetterlingsarten, sind z.B.: Tagpfauenauge, Kleiner Fuchs, Landkärtchen, Admiral und Distelfalter sowie bei den Nachtfaltern z.B. Kleines Nachtpfauenauge und Abendpfauenauge. Dennoch gilt für diese Arten ein Grundschutz (§ 39 BNatSchG und § 61 LG NRW). Um rechtliche Sicherheit zu erlangen, ist es anzuraten, sich formlos bei den Unteren Landschaftsbehörden der Städte und Kreise in NRW zu erkundigen. In der Regel werden die Behörden Zuchten z.B. für didaktische Zwecke anerkennen und genehmigen, sofern man sich an folgende Regeln hält: Um der Umwelt möglichst wenig zu schaden, darf kein ganzes Eigelege oder Raupennest der Natur entnommen werden. Bei der Zucht sollte man sich auf einige Individuen beschränken, diese unter möglichst naturnahen Bedingen halten und die Falter in dem Gebiet freilassen, in dem die Jugendstadien gefunden wurden. Im allgemeinen ist es für die Erteilung von Genehmigungen durch die Behörden zudem nützlich, Mitglied in einem Natur- bzw. Schmetterlingskundlichen Verein zu sein.
Tiere aus Schmetterlingszuchten Einige Züchter bieten auch einheimische Schmetterlingsarten an. Diese Tiere kann man ohne Bedenken züchten, da sie nicht aus der freien Natur stammen. Dennoch muss man von der Bestellung besonders geschützter Arten absehen, da es sich im Zweifelsfall schlecht nachweisen lässt, woher die Tiere wirklich stammen (Beispiel: Großer Schillerfalter). |
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Exotische Tiere aus Schmetterlingszuchten Auch hier muss man von besonders geschützten Arten die Finger lassen. Ansonsten bestehen bei der Zucht keine rechtlichen Bedenken, solange man die Tiere unter weitgehend artgerechten Bedingungen hält und nicht in die freie Natur entlässt. Dies könnte nämlich zu einer „Faunenverfälschung“ führen, d.h. die Tiere könnten sich hier evtl. unkontrolliert vermehren, da sie keine natürlichen Feinde haben (wie die Kaninchen in Australien). Die Freisetzung exotischer Tiere in unsere Fauna ist nach § 40 BNatSchG verboten. |
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Wie züchtet man Schmetterlinge? Unter dem Wort „Zucht“ versteht man im strengen Sinne, dass man die Tiere nicht nur von der Raupe zum Schmetterling aufzieht, sondern auch wieder verpaart und somit über Generationen vermehrt. Die Zucht von Schmetterlingen ist für den Unerfahrenen schwierig und scheitert zumeist an der Verpaarung der Tiere. Daher ist es zunächst sinnvoller, sich mit der Aufzucht von Eiern und Raupen zum Schmetterling zu beschäftigen. Mit etwas Übung kann man dann vielleicht später auch zum Schmetterlingszüchter werden. |
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Was man braucht... Für die Aufzucht von Schmetterlingen benötigt man nicht viel. Zunächst ist ein geeignetes Gefäß erforderlich. Als Zuchtbehälter eignen sich transparente Kunststoff- oder Glasgefäße mit einer weiten Öffnung (z.B. Kunststoffdosen für Lebensmittel). Die Größe des Gefäßes sollte an die Anzahl der Raupen und deren Größe angepasst sein. |
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Ist das Gefäß zu klein, so behindern sich die Raupen gegenseitig beim Fressen und es kann zu Krankheiten und Entwicklungsstörungen kommen. Zudem neigen die Raupen mancher Arten dazu, sich bei hohem Populationsdruck gegenseitig zu fressen. Ist das Gefäß zu groß, so kann man die Raupen schlecht wieder finden und beobachten. Im Regelfall genügt ein 1 Liter Gefäß für ca. 3 Raupen mittlerer Größe. Man sollte niemals Raupen verschiedener Arten zusammen in einem Behälter halten, da es einige Arten gibt, die sehr gerne andere Arten fressen (z.B. die häufige „Mordraupe“ der Trapezeule). Auf den Boden des Zuchtbehälters legt man ein feuchtes (nicht nasses) Küchentuch oder Papiertaschentuch. Darauf platziert man das Futter mit den Raupen und verschließt den Behälter mit einem feinmaschigen Gewebe (z.B. alte Strumpfhose, Taschentuch), welches man mit einem Gummiband befestigt. |
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Damit das Futter länger frisch bleibt, kann man die Stiele ggf. in ein kleines, mit Wasser gefülltes Gefäß mit durchbohrtem Deckel (z.B. Filmdöschen) stecken.Den Behälter mit den Raupen und dem Futter stellt man an eine helle Stelle im Zimmer, Garten oder auf dem Balkon. |
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Grundsätzlich ist eine Zucht einheimischer Arten unter normalen Klimaverhältnissen zu bevorzugen (außerhalb geschlossener, beheizter Räume), da sich die Tiere dann parallel mit den frei lebenden Tieren entwickeln. Wichtig ist, dass das Gefäß niemals im direkten Sonnenlicht steht, da dann schnell Temperaturen über 50°C erreicht werden. Bei diesen Temperaturen sind die Raupen innerhalb von wenigen Minuten überhitzt und sterben. Das Futter der Raupen sollte immer frisch (d.h. weder vertrocknet noch verschimmelt) sein. Je nach Futterpflanze kann es erforderlich sein, das Futter alle 1-2 Tage zu erneuern. Insbesondere ist darauf zu achten, dass das Futter nicht mit Raupenkot verschmutzt ist. Beim Futterwechsel sollte auch das Papiertaschentuch mit dem Raupenkot entfernt und durch ein frisches Tuch ersetzt werden. Man kann nun die Raupen in Ruhe beim Fressen und Wachsen beobachten. In vielen Fällen werden sich die Tiere alle fünf bis zehn Tage festsetzen und nicht mehr fressen. Dies ist kein Grund zur Beunruhigung, da sich die Raupen öfters häuten müssen, um weiter wachsen zu können. |
Für die Häutungsphase benötigen die meisten Tiere ca. ein bis zwei Tage, manche aber auch deutlich länger. Man sollte niemals versuchen, ruhende Raupen von der Unterlage zu lösen, da hierbei die empfindlichen Bauchfüße unwiederbringlich abreißen können! |
Ist die Raupe ausgewachsen, so wird sie aufhören zu fressen und statt dessen rastlos umherlaufen. Auch wenn man sie an die Futterpflanze zurücksetzt, beginnt sie nicht wieder zu fressen. Die meisten Raupen verlassen Ihre Futterpflanze zur Verpuppung. Im Zuchtbehälter spinnen sie sich häufig an der Gefäßwand fest.
Viele Nachtfalter fertigen sich einen Kokon, in dem sie sich verpuppen. In vielen Fällen kann man den Kokon vorsichtig mit einer spitzen Schere öffnen, um die Puppe und die alte Raupenhaut in dem Kokon zu betrachten. Einige Arten vertragen dies jedoch gar nicht und die Puppe trocknet aus. In jedem Fall sollte man Kokons und Puppen ca. 1 mal pro Monat mit Wasser einsprühen, um ein Austrocknen zu verhindern. |
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Etwas schwieriger ist es, Puppen zu überwintern. Man muss dazu raten, für diesen Zweck eine sog. Puppenkiste zu kaufen oder zu basteln. Auf den Boden einer Holzkiste stellt man eine Schale mit Wasser. Darüber befestigt man einen Rahmen, welcher mit einem Boden aus Fliegendraht bespannt ist. Auf den Fliegendraht - Rahmen legt man die Puppen und stellt die mit einem feinmaschigen, wetterfesten Gewebe dicht verschlossene Kiste draußen an einen schattigen, vor Regen geschützten Platz. Alle 4 bis 6 Wochen muss in die Schale am Boden der Kiste Wasser nachgefüllt werden. In einer Puppenkiste trockenen die Puppen nicht aus und überstehen den Winter in aller Regel schadlos. |
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Bei vielen Schmetterlingsarten überwintern die Raupen. Die Überwinterung von Raupen ist sehr problematisch und gelingt dem Unerfahrenen nur selten. Meist trocknen die Raupen aus oder verschimmeln. Es ist schwer, die optimalen Überwinterungsbedingungen zu schaffen. Im Regelfall ist es am besten, die Raupen auf einer Futterpflanze im Blumentopf zu überwintern, da manche Raupen an warmen Wintertagen auch Nahrung zu sich nehmen. |
Woher bekommt man Zuchtmaterial? Für den Anfänger eignen sich nach unserer Erfahrung die an Brennnessel lebenden Tagfalterarten besonders für die Zucht. Zu nennen sind hier insbesondere: Kleiner Fuchs, Tagpfauenauge, Landkärtchen, Admiral und Distelfalter. Die Raupen der ersten drei genannten Arten leben in den ersten Stadien gesellig in Nestern oder Gruppen, während Admiral- und Distelfalterraupen einzeln auf den Pflanzen zu finden sind. Die Raupen der ersten Generation des Kleinen Fuchs und des Landkärtchens findet man vor allem im Monat Juni, die der zweiten Generation im August. Admiral und Distelfalter vermehren sich in mehreren Generationen und können von Ende Mai bis September gefunden werden. |
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Gute Quellen für Zuchttiere findet man im Internet (z.B.: www.actias.de, www.wwb.co.uk, www.butterflies.be). Letztendlich ist die Bestellung über das Internet immer Vertrauenssache. Einige Anbieter verlangen eine Bezahlung erst nach Erhalt der Eier oder nach dem Schlupf der Raupen. Es kommt gelegentlich vor, dass Eier nicht befruchtet sind, obwohl eine Paarung stattgefunden hat. Dies kann man den Eiern jedoch nicht unbedingt ansehen. Die meisten Züchter verzichten dann auf eine Bezahlung oder schicken zu einem späteren Zeitpunkt neue Eier. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass man keine Eier oder Raupen von besonders geschützten Arten erwerben darf. Rechtlich sehr bedenklich ist auch der Erwerb von Tieren, die aus der freien Natur entnommen sind. Um diese Problematik zu umgehen, kann man gezüchtete exotische Schmetterlingsarten bestellen, die sich sehr gut für Anschauungs- und Lehrzwecke eignen. |
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Empfehlenswerte "Exoten" sind z.B. Atlasspinner und andere Augenspinner, die als Schmetterlinge keine Nahrung zu sich nehmen (pflegeleicht!), nur wenige Tage als Falter leben und zudem noch sehr imposant sind. Vorsicht: diese Tiere dürfen nicht in die freie Natur entlassen werden, da sie sich hier möglicherweise unkontrolliert vermehren könnten. Selbst wenn die Tiere letztlich hier nicht überleben, würden sie zumindest kurzfristig unsere Fauna verfälschen. |
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Schöner ist es natürlich, wenn man einheimische Schmetterlinge züchtet. Der große Vorteil: man kann die Tiere frei lassen und tut so eventuell noch etwas für den Erhalt dieser gefährdeten Tiere. Wir halten das Kleine Nachtpfauenauge oder das Abendpfauenauge für besonders geeignet. Wenn Sie selbst einmal das Kleine Nachtpfauenauge (Saturnia pavonia) oder das Abendpfauenauge (Smerinthus ocellata) züchten möchten, haben wir Zuchtanleitungen für Sie vorbereitet: Zuchtanleitung Saturnia pavonia Zuchtanleitung Abendpfauenauge
Über das kleine Nachtpfauenauge haben wir für Sie umfangreiche Informationen hinterlegt. |